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1. Boccia-Club e.V. Offenburg
Stegermattstraße 30
DE - 77652 Offenburg
Telefon +49 (781) 2 45 14*
Email: info@bocciaclub-offenburg.de
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1. Boccia-Club e.V. Offenburg
Stegermattstraße 30
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Der 1. Boccia-Club e.V. Offenburg hat eine lange Tradition. Die Menschen, die diesen Verein gegründet und unterstützt haben, verdienen unsere Anerkennung und Dankbarkeit...
Mehr lesenDer 1. Boccia-Club e.V. Offenburg blickt auf eine lange und traditionsreiche Geschichte zurück. Gegründet im Jahr 1929 als Boccia-Club Offenburg/Baden e.V., hat der Verein seitdem eine beeindruckende Entwicklung durchlaufen. Doch bevor der Verein ins Leben gerufen wurde, spielte der Eisenbahnbau eine entscheidende Rolle für Offenburg. Die Stadt wurde zum Verkehrsknotenpunkt der Großherzoglich-Badischen Staatseisenbahn an der Eisenbahnstrecke Mannheim – Basel und zog zahlreiche Industriebetriebe an. In dieser Zeit wanderten auch südeuropäische Zu- und Einwanderer, vor allem Italiener, nach Offenburg und brachten ihren Nationalsport mit.
Boccia – Dieses Spiel mit Kugeln aus Hartholz, Kunststein oder Metall faszinierte Menschen jeden Alters und sozialer Herkunft. Auf der Kronenwiese trafen sich Begeisterte, um nach einem ausgefeilten Regelwerk ihre Kugeln in die Nähe des zuvor geworfenen „Pallinos” zu schießen. Rasch gewann das „Spiel mit den Kugeln“ auch Zugang zu den Offenburger Bürgern und hatte zunehmend Freunde in allen Stadtteilen.
Der 1. Boccia-Club e.V. Offenburg ist bis heute aktiv und bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, die Faszination des Boccia-Sports zu erleben. Neben dem sportlichen Aspekt steht auch das gesellige Beisammensein im Vordergrund. Der Verein verbindet Tradition und Moderne, und Menschen jeden Alters finden hier ein Zuhause. Ob beim Sommer-Grillfest, Freundschaftsturnieren oder der Mitgliederversammlung – der Verein lebt von der Gemeinschaft und dem Engagement seiner Mitglieder. Die neue Website des Vereins bietet einen frischen Internetauftritt und informiert über aktuelle Veranstaltungen und Entwicklungen.
Der Boccia-Club hat eine lange Tradition und ist ein wichtiger Teil der Offenburger Stadtgeschichte. Die Menschen, die diesen Verein gegründet und unterstützt haben, verdienen unsere Anerkennung und Dankbarkeit. Wir wünschen unserem 1. Boccia-Club e.V. Offenburg weiterhin viel Erfolg und eine spannende Zukunft!
Hinweis: Den Preis für die limitierte Auflage erhalten Sie bei schriftlicher Anfrage oder nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Website.
Erleben Sie die Faszination des Boccia-Spiels und machen Sie sich mit dieser großartigen Sportart vertraut! Die Aktivität mit den Kugeln bietet sowohl jungen als auch älteren Menschen Sport, Spiel und Unterhaltung. Boccia trägt zur Verbesserung der Koordination und Konzentration bei und vereint auf ideale Weise sportliche Betätigung mit Freizeitgenuss. Während einige es als entspannenden Zeitvertreib betrachten, sehen andere es als sportliche Herausforderung.
1. Boccia-Club e.V. Offenburg
77652 Offenburg
Stegermattstraße 30
+49 (781) 2 45 14
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Vereinssatzung | Impressum | Datenschutz
Boccia (italienisch Boccia, eigentlich = runder Körper, aus dem Vulgärlateinischen oder Bocce = Kugeln aus Hartholz, Kunststein oder Metall) ist die italienische Variante des französischen Boule-Spiels. Beim Boccia-Spiel geht es darum, die eigenen Spielkugeln möglichst nah an eine kleinere Ziel- oder Setzkugel – dem Pallino – zu platzieren bzw. die gegnerischen Spielkugeln vom Pallino wegzuschießen. Boccia wird gespielt auf ebenen, präparierten Spielbahnen und gehört zu den Kugelsportarten – wird aber auch als Präzisionssport bezeichnet.
§1 – Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen 1. Boccia-Club e.V. Offenburg und hat seinen Sitz in Offenburg. Der Verein wurde im Jahre 1929 (11. Juli) gegründet und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Offenburg unter der VR-Nummer 470114 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 – Vereinszweck
Der Zweck des Vereins ist das Boccia-Spiel im Rahmen geselliger Kameradschaft und aller damit verbundenen Freizeitaktivitäten. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Bereitstellung der Spielanlage samt Vereinsheim, die sportliche Nutzung der Anlage bis hin zum Turnierbetrieb und die Planung von Festen und Ausfahrten verwirklicht, wo sich die Mitglieder zu Geselligkeit und Spiel und nicht zuletzt zur gegenseitigen sozialen, beruflichen und familiären Unterstützung treffen können. Kernzweck ist das friedliche und faire Boccia-Spiel im Amateurbereich. Es darf nicht zum Eigennutzen und vornehmlich zum eigenen Gewinn gespielt werden.
§3 – Organe des Vereins
1.) Der Gesamtvorstand
2.) Die Mitgliederversammlung
3.) Die Generalversammlung
§4 – Gesamtvorstand
1. Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:
1.) Vorstand (1. und 2. Vorstand/Stellvertreter)
2.) Geschäftsführende Vorstandschaft:
a) 1. Vorstand
b) stellvertretender Vorsitzender
c) Schatzmeister
d) Schriftführer
3) Erweiterte Vorstandschaft:
a) bis zu 4 Beisitzer
b) Spielleiter
2. Der Gesamtvorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden einberufen werden. Eine Tagesordnung ist nicht erforderlich. Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf seiner Mitglieder, die geschäftsführende Vorstandschaft, wenn mindestens drei ihrer Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen fallen mit einfacher Stimmenmehrheit. Im Zweifel entscheidet die Stimme des 1. Vorstand. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Gesamtvorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung aus der Reihe der Mitglieder ersatzweise ergänzen.
§5 – Generalversammlung und Mitgliederversammlungen
Der Gesamtvorstand, die Kassenprüfer und der Spielleiter werden alle drei Jahre in der Generalversammlung gewählt. Die Generalversammlung soll in der ersten Jahreshälfte stattfinden. Zur Generalversammlung wird jedes Mitglied schriftlich eingeladen. Die Einladung muss 21 Tage vor der Generalversammlung zugesandt werden, damit Wünsche und Anträge von Mitgliedern rechtzeitig schriftlich eingereicht werden können.
Die Tagesordnung soll enthalten:
Begrüßung
Protokoll des Schriftführers über die letzte Jahreshauptversammlung
Bericht des 1. Vorstands
Totenehrung
Bericht des Spielleiters
Bericht des Schatzmeisters
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Gesamtvorstandes
Wahl des Wahlleiters
Wahl des Gesamtvorstandes und der Kassenprüfer
Wahl eines Mitgliedes in den Spielausschuss (wenn nötig)
Verschiedenes
Jedes Jahr muss eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) stattfinden. Die Termine für die Mitgliederversammlungen werden über die lokale Zeitung und im Internet (Homepage, Facebook/WhatsApp-Channel) bekannt gegeben. Zusätzlich gibt es einen Aushang auf dem Vereinsgelände. Jedes volljährige Mitglied hat Stimm- und Wahlrecht.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 10 Prozent die Einberufung unter Angabe des Grundes schriftlich verlangen.
In der Mitgliederversammlung werden die Jahresbeiträge und deren Fälligkeit festgelegt:
Männlich ab 18 Jahre = EUR 30,00
Weiblich ab 18 Jahre = EUR 20,00
Firmenmitgliedschaft = EUR 50,00 (unverändert)
Ehrenmitglieder zahlen dabei keinen Mitgliedsbeitrag. Ein einmal festgesetzter Beitrag behält bis zum Neubeschluss seine Gültigkeit.
§6 – Aufgabenverteilung
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. Vorstand und sein Stellvertreter. Diese werden beim Registergericht eingetragen und vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich, wobei jeder von ihnen alleine Vertretungsberechtigt ist.
Der 1. Vorstand – bei Verhinderung sein Stellvertreter – führt den Vorsitz im Gesamtvorstand und allen Mitgliederversammlungen. Er überwacht die Handhabungen der Satzung, vollzieht die Beschlüsse der Vorstandssitzungen und Versammlungen. Er verteilt die anfallenden Arbeitsaufgaben, erledigt die Korrespondenz, erstellt den Jahresbericht und kümmert sich um alle besonderen Aufgaben und Probleme. Der 1. Vorstand plant, terminiert und steuert die Entwicklung des Vereins. Er hat das Recht zu jeder Zeit die Kasse zu prüfen.
Der Schriftführer erledigt den Schriftwechsel und hat die Pflicht, bei jeder Versammlung und Vorstandssitzung die gefassten Beschlüsse zu protokollieren. Bei jeder Mitgliederversammlung muss er den letzten Jahresbericht vorlesen. Wichtige Beschlüsse - insbesondere mit Wirkung nach außen (für Behörden etc.) – müssen vom 1. Vorstand unterzeichnet sein.
Dem Schatzmeister obliegt die Erledigung aller Kassengeschäfte, die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge und die Zahlung sämtlicher Rechnungen. Ausgaben die EUR 300,00 übersteigen, muss der Gesamtvorstand zuvor genehmigen. Laufende Kosten sind hiervon ausgenommen.
Alle Ausgaben, die von Mitgliedern oder Vorstandsmitgliedern für den Verein getätigt werden, müssen vom 1. oder 2. Vorstand genehmigt sein.
Der Spielleiter überwacht das Spielgeschehen während Turnieren oder anderen offiziellen Spielveranstaltungen und ist für deren Koordination verantwortlich.
Der Platzwart wird vom Vorstand bestimmt und übernimmt die Verantwortung und die Pflicht, die Boccia-Bahn (Spielanlage) an allen spielmöglichen Tagen spielbereit zu halten. Er wird durch Beschluss des Gesamtvorstandes für die Arbeit zeitgerecht entlohnt. Für das benötigte Material muss er sich eine Rechnung ausstellen und vom 1. Vorstand unterzeichnen lassen.
Alle wichtigen Mitteilungen werden durch den Vorstand auf dem Vereinsgelände ausgehängt.
§7 – Mitgliederaufnahme
Mitglied des 1. Boccia-Club e.V. Offenburg kann jeder werden. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme bestimmt die geschäftsführende Vorstandschaft.
Neu aufgenommene Mitglieder sind Probemitglieder. Probemitglieder haben eine 12-monatige Probezeit, die mit dem Tag der ersten Beitragszahlung beginnt und durch Ernennung zum ordentlichen Mitglied endet.
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Jedes neue Mitglied hat eine Aufnahmegebühr von EUR 30,00 und den zur Zeit der Aufnahme gültigen Mitgliedsbeitrag (siehe §5) sofort zu zahlen.
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind Mitgliedsbeitrags- und Aufnahmegebührenbefreit.
§8 – Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod eines Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt per Austrittsantrag, durch Streichung von der Mitgliederliste oder durch Ausschluss aus dem Verein. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf bestehende Forderungen. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
Ein freiwilliger Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber der geschäftsführenden Vorstandschaft erfolgen. Der Austritt kann nur zum Ende eines Jahres erklärte werden.
Ein Mitglied kann auf Antrag eines Mitgliedes aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss beschließt die geschäftsführende Vorstandschaft mit einfacher Stimmenmehrheit. Im Zweifel entscheidet die Stimme des 1. Vorstand. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, sich hierzu mündlich vor der geschäftsführenden Vorstandschaft oder schriftlich zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu machen.
Wichtige Ausschlussgründe sind insbesondere:
Unfaires und unsportliches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern oder schwerwiegendes Fehlverhalten innerhalb der Vereinskameradschaft auch außerhalb des Vereinsgeländes.
Schädigung oder Gefährdung der Interessen oder des Ansehens des Vereins oder Störung der Ausübung des Vereinszwecks, sowie Verletzung sonstiger, dem Verein gegenüber eingegangenen Verpflichtungen.
Körperlicher Angriff gegenüber Mitgliedern und deren Angehörige wird mit sofortigem Ausschluss aus dem Verein geahndet.
Schuldhafter Verzug in der Leistung und Erbringung der Mitgliedsbeiträge. Hierbei endet eine Mitgliedschaft automatisch und sofort bei Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages nach zweimaliger Zahlungserinnerung (Aufforderung).
Es genügt jeweils einer der vorbezeichneten Ausschlussgründe. Im Übrigen obliegt es dem 1. Vorstand, diese und weitere wichtige Ausschlussgründe näher zu bestimmen. Anhaltspunkte hierfür sollen auch Vorkommnisse in der Vereinsvergangenheit sein.
Ein ausgeschlossenes Mitglied darf nicht wieder in den Verein aufgenommen werden.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden auch alle Ämter im Verein. Gegenstände aus dem Eigentum des Vereins (ggfs. Kassenbücher, Schlüssel, etc.) sind aus dem Besitz des ausgeschiedenen Mitgliedes sofort an den 1. Vorstand herauszugeben.
§9 – Haftung und Vereinsstrafen
Der Verein übernimmt keine Haftung für Nichtmitglieder. Wer Personen- und Sachschäden fahrlässig verursacht ist dafür selbst haftbar. Der Aufenthalt von Kindern unter 8 Jahren ist nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigen gestattet. Der Verein haftet auch hier nicht bei Unfällen oder sonstigen Schäden.
Hat ein Mitglied bei Würdigung aller ggf. erhobenen Beweise nach Ansicht des Vorstandes schuldhaft gegen die Vereinsinteressen verstoßen, so kann vom 1. und 2. Vorstand nach billigem Ermessen unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden:
Verweis
Geldbuße bis EUR 100,00
befristeter Verlust von Mitgliedschaftsrechten, z.B. Haus- und Betretungsverbot
Vor der Entscheidung ist dem betroffenen Mitglied in jedem Fall die Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben. Die Entscheidung über die Ordnungsmaßnahme ist zu begründen und dem Mitglied schriftlich bekannt zu geben. Für das Verfahren gilt im Übrigen §9 Absatz 2 „Hat ein Mitglied bei Würdigung aller ggf. erhobenen Beweise…“ entsprechend. Die Beschwerde hat auch hier keine aufschiebende Wirkung.
§10 – Auflösung des Vereins
Ist die Mitgliederzahl auf „7“ gesunken, so ist die Auflösung des Vereins geboten. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen ausschließlich karitativen Zwecken zu.
* Hinweis: Diese Satzung – in der Neufassung vom 11. Mai 2024 – tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft
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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).
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Wir setzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und einem wirtschaftlichen Betrieb der Internetseite des 1. Boccia-Club e.V. Offenburg im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DS-GVO) Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC („Google“) ein. Google verwendet Cookies. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Benutzung des Onlineangebotes (Browser-Typ/-Version, verwendetes Betriebssystem, Referrer-URL (die zuvor besuchte Seite), Hostname des zugreifenden Rechners (IP-Adresse), Uhrzeit der Serveranfrage) durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active).
Google wird diese Informationen in unserem Auftrag benutzen, um die Nutzung der Internetseite des 1. Boccia-Club e.V. Offenburg durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb dieses Onlineangebotes zusammenzustellen und um weitere, mit der Nutzung dieses Onlineangebotes und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen, uns gegenüber zu erbringen. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden.
Wir setzen Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum um die letzten 8 Bit der IP-Adressen gekürzt und somit anonymisiert. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt.
Die von dem Browser des Nutzers übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern; die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung des Onlineangebotes bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated).
Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht oder anonymisiert.
Google Fonts
Die Internetseite des 1. Boccia-Club e.V. Offenburg nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten ("Google Fonts") des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Die Verwendung von Google Fonts erfolgt ohne Authentisierung und es werden keine Cookies an die Google Fonts API gesendet. Sollten Sie ein Konto bei Google haben, werden keine Ihrer Google-Kontodaten an Google während der Nutzung von Google Fonts übermittelt. Die Verwendung von Google Fonts erfolgt ohne Authentisierung und es werden keine Cookies an die Google Fonts API gesendet. Sollten Sie ein Konto bei Google haben, werden keine Ihrer Google-Kontodaten an Google während der Nutzung von Google Fonts übermittelt.
Google erfasst lediglich die Nutzung von CSS und der verwendeten Fonts und speichert diese Daten sicher. Mehr zu diesen und weitere Fragen finden Sie auf https://developers.google.com/fonts/faq. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.
Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.
Google reCaptcha
Zum Schutz Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per Online-Kontaktformular verwendet die Internetseite des 1. Boccia-Club e.V. Offenburg reCAPTCHA des Unternehmens Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Die Abfrage dient der Unterscheidung, ob die Eingabe durch einen Menschen oder missbräuchlich durch automatisierte, maschinelle Verarbeitung erfolgt. Die Abfrage schließt den Versand der IP-Adresse und ggf. weiterer von Google für den Dienst reCAPTCHA benötigter Daten an Google ein. Zu diesem Zweck wird Ihre Eingabe an Google übermittelt und dort weiterverwendet. Durch die Nutzung von reCAPTCHA erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen geleistete Erkennung in die Digitalisierung alter Werke einfließt. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung dieses Dienstes auszuwerten. Die im Rahmen von reCAPTCHA von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Für diese Daten gelten die abweichenden Datenschutzbestimmungen des Unternehmens Google. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.
Google Maps
Wir binden die Landkarten des Dienstes “Google Maps” des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören, die jedoch nicht ohne deren Einwilligung (im Regelfall im Rahmen der Einstellungen ihrer Mobilgeräte vollzogen), erhoben werden. Die Daten können in den USA verarbeitet werden. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.
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Sollte die Datenschutzerklärung der Internetseite des 1. Boccia-Club e.V. Offenburg geändert werden, wird auf die Änderung im Inhalt der Datenschutzerklärung, auf der Internetseite und an anderen geeigneten Stellen hingewiesen werden.
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